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Mindestlohn-Rechner 2026

Gesetzlicher Mindestlohn: 13,90 €/Stunde | Lohn prüfen

€/Stunde

40 Stunden/Woche = 173,3 Stunden/Monat

Ausnahmen anzeigen (klicken)

📊 Mindestlohn-Vergleich 2026

Stunden/WocheMindestlohn/MonatMindestlohn/Jahr
10 Std. 602,33 €7.228,00 €
20 Std. 1.204,67 €14.456,00 €
30 Std. 1.807,00 €21.684,00 €
40 Std. 2.409,33 €28.912,00 €

📈 Mindestlohn-Entwicklung

2024
12,41 €/h
2025
12,82 €/h
2026
13,90 €/h
2027(geplant)
14,60 €/h

Steigerung 2024–2027: +17,6% (von 12,41 € auf 14,60 €)

💼 Minijob-Grenze 2026

Die Minijob-Grenze beträgt 603,00 € pro Monat.

Bei Mindestlohn (13,90 €/h) können Sie maximal 43,4 Stunden/Monat arbeiten, ohne die Minijob-Grenze zu überschreiten.

Die Minijob-Grenze ist dynamisch an den Mindestlohn gekoppelt (45 × Mindestlohn).

⚠️ Wer bekommt keinen Mindestlohn? (§ 22 MiLoG)

  • Jugendliche unter 18 ohne Berufsausbildung: Personen unter 18 Jahren ohne abgeschlossene Berufsausbildung
  • Auszubildende: Personen während ihrer Berufsausbildung (eigene Mindestausbildungsvergütung)
  • Pflichtpraktikum: Praktikum aufgrund schulrechtlicher, hochschulrechtlicher Bestimmungen oder Ausbildungsordnung
  • Orientierungspraktikum (max. 3 Monate): Praktikum bis zu 3 Monaten zur Orientierung für Berufsausbildung oder Studium
  • Begleitendes Praktikum (max. 3 Monate): Praktikum bis zu 3 Monaten begleitend zu Berufs- oder Hochschulausbildung (einmalig)
  • Einstiegsqualifizierung / Berufsvorbereitung: Teilnahme an Einstiegsqualifizierung nach § 54a SGB III oder Berufsvorbereitung nach BBiG
  • Langzeitarbeitslose (erste 6 Monate): Personen, die unmittelbar vor Beschäftigung mindestens 1 Jahr arbeitslos warenNur die ersten 6 Monate der Beschäftigung
  • Ehrenamtlich Tätige: Ehrenamtliche Arbeit ohne Arbeitnehmerstatus

🎓 Mindestausbildungsvergütung 2026 (§ 17 BBiG)

Für Auszubildende gilt statt dem Mindestlohn die Mindestausbildungsvergütung:

1. Jahr724,00 €
2. Jahr854,00 €
3. Jahr977,00 €
4. Jahr1.014,00 €

ℹ️ Wichtige Informationen

  • Gesetzlicher Anspruch: Jeder Arbeitnehmer hat Anspruch auf mindestens 13,90 €/Stunde (2026)
  • Keine Verrechnung: Trinkgelder, Zuschläge oder Sachleistungen dürfen nicht auf den Mindestlohn angerechnet werden
  • Dokumentationspflicht: Arbeitgeber müssen Arbeitszeit dokumentieren (bei Minijobs, Branchen nach § 2a SchwarzArbG)
  • Nachforderung: Mindestlohn kann bis zu 3 Jahre rückwirkend eingefordert werden
  • Kontrolle: Der Zoll prüft die Einhaltung des Mindestlohns (Finanzkontrolle Schwarzarbeit)

⚖️ Ihre Rechte bei Mindestlohnverstoß

  • 1.Anspruch besteht automatisch: Der Mindestlohn gilt kraft Gesetz – auch ohne Arbeitsvertrag
  • 2.Nachzahlung fordern: Schriftlich beim Arbeitgeber die Differenz einfordern
  • 3.Arbeitsgericht: Bei Weigerung können Sie klagen (Gewerkschaft oder Anwalt hilft)
  • 4.Meldung beim Zoll: Verstöße können anonym gemeldet werden

Bußgeld für Arbeitgeber: Bei Mindestlohnverstößen drohen Bußgelder bis zu 500.000 €

🏛️ Zuständige Behörden & Hilfe

Mindestlohn-Hotline

030 60 28 00 28

Mo–Do: 8–20 Uhr, Fr: 8–12 Uhr (kostenlos)

📞

Finanzkontrolle Schwarzarbeit (Zoll)

0351 844 22 22

(Für Meldungen von Verstößen)

🌐

BMAS-Informationen

bmas.de/mindestlohn →

Mindestlohn 2026: Alles was Sie wissen müssen

Der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland beträgt seit dem 1. Januar 2026 13,90 Euro pro Stunde. Mit unserem Mindestlohn-Rechner können Sie prüfen, ob Ihr Stundenlohn den Mindestlohn erfüllt und wie viel Sie mindestens verdienen müssen.

Mindestlohn-Entwicklung 2024-2027

  • 2024: 12,41 € pro Stunde (ab Januar 2024)
  • 2025: 12,82 € pro Stunde (ab Januar 2025)
  • 2026: 13,90 € pro Stunde (ab Januar 2026)
  • 2027: 14,60 € pro Stunde (ab Januar 2027, geplant)

Dies entspricht einer Steigerung von 17,6% innerhalb von 4 Jahren.

Mindestlohn 2026: Brutto-Monatsgehalt

Bei einer 40-Stunden-Woche ergibt sich mit dem Mindestlohn von 13,90 €/Stunde folgendes Brutto-Monatsgehalt:

13,90 € × 40 Std. × 4,33 = 2.407,48 € brutto/Monat

Der Faktor 4,33 ergibt sich aus der durchschnittlichen Anzahl von Wochen pro Monat (52 ÷ 12).

Wochenstunden Mindestlohn/Monat Mindestlohn/Jahr
10 Stunden 601,87 € 7.222,40 €
20 Stunden 1.203,74 € 14.444,80 €
30 Stunden 1.805,61 € 21.667,20 €
40 Stunden 2.407,48 € 28.889,60 €

Wer bekommt keinen Mindestlohn?

Nach § 22 Mindestlohngesetz (MiLoG) sind folgende Personengruppen vom Mindestlohn ausgenommen:

  • Jugendliche unter 18 ohne abgeschlossene Berufsausbildung
  • Auszubildende während der Berufsausbildung (eigene Mindestausbildungsvergütung)
  • Pflichtpraktikanten aufgrund schulischer oder hochschulrechtlicher Vorgaben
  • Orientierungspraktikanten (bis zu 3 Monate) zur Berufsorientierung
  • Studienbegleitende Praktikanten (bis zu 3 Monate, einmalig pro Arbeitgeber)
  • Ehrenamtliche ohne Arbeitnehmerstatus
  • Langzeitarbeitslose in den ersten 6 Monaten nach Einstellung

Minijob-Grenze 2026

Die Minijob-Grenze ist dynamisch an den Mindestlohn gekoppelt (§ 8 Abs. 1a SGB IV). Die Formel: Mindestlohn × 130 ÷ 3, aufgerundet auf volle Euro:

  • 2025: 556 € (12,82 × 130 ÷ 3 = 555,53 → 556 €)
  • 2026: 603 € (13,90 × 130 ÷ 3 = 602,33 → 603 €)
  • 2027: 633 € (14,60 × 130 ÷ 3 = 632,67 → 633 €, geplant)

Bei Mindestlohn können Sie maximal etwa 43,4 Stunden pro Monat arbeiten, ohne die Minijob-Grenze zu überschreiten.

Was zählt zum Mindestlohn?

Der Mindestlohn muss aus dem Grundlohn bestehen. Folgendes darf nicht auf den Mindestlohn angerechnet werden:

  • Trinkgelder
  • Nacht-, Sonntags- und Feiertagszuschläge
  • Überstundenzuschläge
  • Sachleistungen (Dienstwagen, Jobticket, etc.)
  • Aufwandsentschädigungen
  • Vermögenswirksame Leistungen

Was tun bei Mindestlohnverstoß?

Wenn Ihr Arbeitgeber weniger als den Mindestlohn zahlt:

  1. Dokumentieren: Arbeitszeiten und Löhne genau aufzeichnen
  2. Ansprechen: Arbeitgeber auf den Mindestlohn hinweisen
  3. Nachfordern: Schriftliche Aufforderung zur Nachzahlung
  4. Hilfe holen: Gewerkschaft, Anwalt oder Arbeitsgericht
  5. Melden: Anonyme Meldung beim Zoll (Finanzkontrolle Schwarzarbeit)

Wichtig: Der Anspruch auf den Mindestlohn kann bis zu 3 Jahre rückwirkend geltend gemacht werden. Arbeitgebern drohen bei Verstößen Bußgelder bis zu 500.000 €.

Mindestlohn-Hotline

Bei Fragen zum Mindestlohn können Sie die kostenlose Hotline des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales nutzen:

📞 030 60 28 00 28

Mo–Do: 8–20 Uhr, Fr: 8–12 Uhr (kostenlos)