Brutto-Netto-Rechner 2026
Was bleibt vom Gehalt übrig? Jetzt berechnen!
Ledig / Geschieden
Dein Netto
📊 Abzüge im Detail
ℹ️ Berechnung nach BMF-PAP 2026
- ✅Exakte Berechnung nach offiziellem BMF-Programmablaufplan 2026
- ✅Grundfreibetrag: 12.348 €
- ✅Vorsorgepauschale nach PAP: 9.672 €
- ✅BBG Rente/AV: 101.400 €/Jahr
- ✅BBG KV/PV: 69.750 €/Jahr
🏛️ Zuständige Behörden
Krankenkasse
KV-Beitrag, Zusatzbeitrag
Rechtsgrundlagen & Quellen (Stand: 2026)
Zuletzt aktualisiert: 15.03.2026
Geprüft nach: Programmablaufplan (PAP) für die maschinelle Berechnung der Lohnsteuer 2026 (BMF), EStG 2026, SGB IV/V/VI/XI, Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung 2026
Was der Rechner berücksichtigt: Lohnsteuer nach PAP 2026, Solidaritätszuschlag (neue Freigrenze 20.350 €), Kirchensteuer, Kranken-/Pflege-/Renten-/Arbeitslosenversicherung inkl. Zusatzbeitrag, Kinderfreibeträge, Steuerklassen 1–6, GKV/PKV, Minijob/Midijob-Gleitzone
Was der Rechner nicht berücksichtigt: Individuelle Freibeträge auf der Lohnsteuerkarte, geldwerte Vorteile (z. B. Firmenwagen), betriebliche Altersvorsorge, Werbungskosten über Pauschale, Nebeneinkünfte, Steuererklärung-Erstattungen
Brutto-Netto-Rechner: So berechnen Sie Ihr Nettogehalt 2026
Mit unserem Brutto-Netto-Rechner berechnen Sie kostenlos und sofort, wie viel von Ihrem Bruttogehalt nach allen Abzügen übrig bleibt. Der Rechner berücksichtigt alle aktuellen Werte für 2026: Grundfreibetrag 12.348 €, die neuen Beitragsbemessungsgrenzen und alle Sozialversicherungsbeiträge. Wer sein Nettogehalt kennt, kann besser planen – ob es um einen Steuerklassenwechsel, eine Gehaltsverhandlung oder den Vergleich von Jobangeboten geht.
Welche Abzüge werden vom Brutto abgezogen?
Vom Bruttogehalt werden verschiedene Steuern und Sozialabgaben abgezogen. Die genaue Höhe hängt von Ihrer Steuerklasse, dem Einkommen, dem Bundesland und Ihrer Familiensituation ab:
- Lohnsteuer: Je nach Steuerklasse und Einkommen (Eingangssteuersatz 14 % bis Spitzensteuersatz 45 %)
- Solidaritätszuschlag: 5,5 % der Lohnsteuer (Freigrenze 2026: 20.350 € Lohnsteuer/Jahr für Alleinstehende)
- Kirchensteuer: 8 % der Lohnsteuer in Bayern und Baden-Württemberg, 9 % in allen anderen Bundesländern
- Krankenversicherung: 7,3 % + halber Zusatzbeitrag (∅ 1,45 %) = ca. 8,75 % Arbeitnehmeranteil
- Rentenversicherung: 9,3 % Arbeitnehmeranteil (Gesamtbeitrag 18,6 %)
- Arbeitslosenversicherung: 1,3 % Arbeitnehmeranteil (Gesamtbeitrag 2,6 %)
- Pflegeversicherung: 1,8 % mit Kindern, 2,4 % ohne Kinder (Kinderlosenzuschlag 0,6 %), Abschlag ab dem 2. Kind unter 25
Die 6 Steuerklassen in Deutschland
Die Steuerklasse bestimmt, wie viel Lohnsteuer monatlich einbehalten wird. Über die Steuererklärung wird am Jahresende ausgeglichen – die Jahreslast bleibt gleich, nur die monatliche Verteilung unterscheidet sich:
- Steuerklasse 1: Ledige, Geschiedene, Verwitwete
- Steuerklasse 2: Alleinerziehende (Entlastungsbetrag 4.260 €)
- Steuerklasse 3: Verheiratete – der Partner mit dem höheren Einkommen
- Steuerklasse 4: Verheiratete mit ähnlichem Einkommen (auch mit Faktorverfahren 4/4)
- Steuerklasse 5: Verheiratete – der Partner mit dem geringeren Einkommen (Kombination mit Klasse 3)
- Steuerklasse 6: Für Zweit- und Nebenjobs (höchste Abzüge, kein Grundfreibetrag)
Welche Kombination für Ehepaare optimal ist, zeigt unser Steuerklassenwechsel-Rechner. Wichtig: Die Steuerklassenkombination 3/5 kann Auswirkungen auf Elterngeld, Arbeitslosengeld und Krankengeld haben, da diese Leistungen auf dem Nettolohn basieren.
Aktuelle Werte 2026
Für das Jahr 2026 gelten folgende wichtige Werte gemäß dem Steuerfortentwicklungsgesetz (SteFeG) und der Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung:
- Grundfreibetrag: 12.348 € (monatlich 1.029 € steuerfrei)
- Kinderfreibetrag: 6.828 € (+ BEA-Freibetrag 2.928 € = 9.756 € gesamt)
- Soli-Freigrenze: 20.350 € Lohnsteuer/Jahr (Alleinstehende)
- BBG Rentenversicherung: 101.400 €/Jahr (bundeseinheitlich)
- BBG Krankenversicherung: 69.750 €/Jahr (bundeseinheitlich)
- Versicherungspflichtgrenze (JAEG): 77.400 €/Jahr (ab hier PKV möglich)
- Pendlerpauschale: 0,38 €/km ab dem 1. Kilometer
- Mindestlohn: 13,90 €/Stunde (ab 01.01.2026)
- Minijob-Grenze: 603 €/Monat (7.236 €/Jahr)
- Midijob-Übergangsbereich: 603,01 € – 2.000 €/Monat
📊 Beispielrechnungen: Was bleibt netto vom Brutto?
Die folgenden Beispiele zeigen typische Brutto-Netto-Rechnungen für 2026 (Steuerklasse 1, keine Kinder, keine Kirchensteuer, GKV mit 1,7 % Zusatzbeitrag):
Beispiel 1: Berufseinsteiger – 2.500 € brutto
- Bruttogehalt: 2.500,00 €
- − Lohnsteuer: ca. 228 €
- − Rentenversicherung: 232,50 €
- − Krankenversicherung: ca. 215 €
- − Pflegeversicherung: ca. 60 €
- − Arbeitslosenversicherung: 32,50 €
- = Nettogehalt: ca. 1.732 € (Nettoquote ≈ 69 %)
Bei 2.500 € brutto bleibt also knapp ein Drittel für Steuern und Sozialabgaben. Solidaritätszuschlag fällt in dieser Gehaltsklasse nicht an.
Beispiel 2: Durchschnittsgehalt – 4.000 € brutto
- Bruttogehalt: 4.000,00 €
- − Lohnsteuer: ca. 555 €
- − Rentenversicherung: 372,00 €
- − Krankenversicherung: ca. 344 €
- − Pflegeversicherung: ca. 96 €
- − Arbeitslosenversicherung: 52,00 €
- = Nettogehalt: ca. 2.581 € (Nettoquote ≈ 65 %)
Die Einkommensteuer steigt progressiv – bei 4.000 € brutto beträgt die effektive Steuerbelastung bereits ca. 14 %.
Beispiel 3: Gutverdiener – 6.500 € brutto
- Bruttogehalt: 6.500,00 €
- − Lohnsteuer: ca. 1.340 €
- − Solidaritätszuschlag: ca. 12 €
- − Rentenversicherung: 604,50 €
- − Krankenversicherung: ca. 507 € (KV-BBG erreicht bei 5.812,50 €)
- − Pflegeversicherung: ca. 139 €
- − Arbeitslosenversicherung: 84,50 €
- = Nettogehalt: ca. 3.813 € (Nettoquote ≈ 59 %)
Bei 6.500 € greift bereits die Soli-Milderungszone. Die Krankenversicherung ist durch die BBG gedeckelt – ab 77.400 €/Jahr Brutto kommt ein Wechsel zur privaten Krankenversicherung in Frage.
⚠️ 5 typische Fehler bei der Brutto-Netto-Berechnung
1. Falsche Steuerklasse annehmen: Viele Verheiratete rechnen mit Steuerklasse 1 statt mit ihrer tatsächlichen Kombination (3/5 oder 4/4). Nutzen Sie unseren Steuerklassen-Rechner, um die optimale Kombination zu finden.
2. Kirchensteuer vergessen: Wer einer Kirche angehört, zahlt zusätzlich 8–9 % Kirchensteuer auf die Lohnsteuer. Bei 4.000 € brutto sind das ca. 50 € monatlich.
3. Zusatzbeitrag der Krankenkasse nicht berücksichtigen: Der Zusatzbeitrag variiert je nach Kasse (0,7 % bis 3,3 % in 2026). Der Durchschnitt liegt bei 2,9 % – ein Kassenwechsel kann hunderte Euro pro Jahr sparen.
4. Pflegeversicherungs-Zuschlag ignorieren: Kinderlose über 23 zahlen 0,6 % mehr Pflegeversicherung. Bei 4.000 € brutto sind das 24 € monatlich mehr.
5. Brutto- und Nettolohn bei Gehaltsverhandlungen verwechseln: Eine Gehaltserhöhung von 500 € brutto bringt je nach Steuerklasse nur 250–300 € netto. Manchmal lohnen sich Firmenwagen, Zuschüsse zur Homeoffice-Pauschale oder Sachbezüge mehr.
🔍 Sonderfälle bei der Gehaltsberechnung
Minijob & Midijob
Bei einem Minijob bis 603 €/Monat fallen für den Arbeitnehmer keine Sozialabgaben an (nur optionale Rentenversicherung). Im Midijob (603–2.000 €) greift der Übergangsbereich: Die Arbeitnehmer-Beiträge steigen gleitend von ca. 0 % auf den vollen Satz.
Teilzeit und Stundenlohn
Wer in Teilzeit arbeitet, hat ein geringeres Bruttogehalt und damit prozentual niedrigere Abzüge (progressiver Steuertarif). Den tatsächlichen Stundenlohn können Sie separat berechnen – wichtig für den Vergleich von Voll- und Teilzeitstellen.
Firmenwagen (1-%-Regelung)
Ein Firmenwagen erhöht das steuerpflichtige Brutto um den geldwerten Vorteil (1 % des Listenpreises + 0,03 % pro Entfernungskilometer). Das senkt das Nettogehalt, spart aber die privaten Autokosten. Bei Elektrofahrzeugen gilt nur 0,25 % (bis 70.000 € Listenpreis).
Zweitjob (Steuerklasse 6)
Für den Zweitjob gilt automatisch Steuerklasse 6 – ohne Grundfreibetrag. Die Abzüge sind daher deutlich höher. Bleibt der Zweitjob unter der Minijob-Grenze von 603 €, ist er pauschal versteuert und beeinflusst den Hauptjob nicht.
Aktivrente 2026 (NEU)
Ab 2026 gilt ein neuer Freibetrag für die Aktivrente: Wer über das reguläre Rentenalter hinaus sozialversicherungspflichtig arbeitet, erhält einen monatlichen Freibetrag von 2.000 € auf das Gehalt. Berechnen Sie Ihre voraussichtliche Rente mit dem Renten-Rechner.
💡 Was bedeutet das Ergebnis für Sie?
Ihr Nettolohn ist das, was tatsächlich auf Ihrem Konto landet – und damit die Basis für alle finanziellen Entscheidungen: Miete oder Eigenheim, Sparplan oder Konsum, Kreditrate oder Urlaub.
Tipps zur Gehaltsoptimierung
- Steuerklasse wechseln: Verheiratete können mit der optimalen Steuerklassenkombination monatlich mehr Netto erhalten
- Pendlerpauschale eintragen: Ab 2026 gilt 0,38 € ab dem 1. Kilometer – bei 30 km Arbeitsweg über 200 € Steuerersparnis pro Jahr
- Betriebliche Altersvorsorge: Bis 302 €/Monat steuer- und sozialabgabenfrei – spart Abzüge und baut Rente auf
- Sachbezüge nutzen: Bis 50 €/Monat steuerfrei (z. B. Tankgutscheine, Essenszuschüsse)
- Krankenkasse wechseln: Der Zusatzbeitrag variiert stark – ein Wechsel kann 300–500 €/Jahr bringen
- Homeoffice-Pauschale: 6 € pro Tag (max. 1.260 €/Jahr) über die Steuererklärung absetzbar
Nettolohn und Sozialleistungen
Ihr Nettolohn beeinflusst viele Sozialleistungen direkt: Das Arbeitslosengeld berechnet sich aus dem pauschalierten Nettoentgelt, das Elterngeld aus dem Nettoeinkommen der letzten 12 Monate, und der Anspruch auf Wohngeld hängt vom Gesamteinkommen ab. Deshalb lohnt es sich, die Abzüge genau zu kennen.
🏥 Private vs. Gesetzliche Krankenversicherung
Ab einem Jahresbrutto von 77.400 € (Versicherungspflichtgrenze 2026) können Sie in die private Krankenversicherung (PKV) wechseln. Unser Rechner berücksichtigt beide Varianten:
- GKV: Einkommensabhängige Beiträge (max. auf BBG 69.750 €), Familienversicherung für Ehepartner und Kinder kostenlos
- PKV: Alters- und risikoabhängige Beiträge, oft günstiger für junge Gutverdiener ohne Kinder, aber teurer im Alter
Tipp: Bei PKV-Versicherten tragen Sie den monatlichen PKV-Beitrag direkt in unseren Rechner ein, um das korrekte Nettogehalt zu erhalten.
❓ Häufig gestellte Fragen zum Brutto-Netto-Rechner
Wie genau ist der Brutto-Netto-Rechner?
Unser Rechner arbeitet nach dem offiziellen Programmablaufplan (PAP) des Bundesfinanzministeriums für 2026 und liefert centgenaue Ergebnisse für die Lohnsteuer. Die Sozialversicherungsbeiträge werden mit den aktuellen Beitragssätzen berechnet. Abweichungen zur tatsächlichen Gehaltsabrechnung können durch individuelle Freibeträge, geldwerte Vorteile oder betriebliche Altersvorsorge entstehen.
Gilt der Rechner für 2025 oder 2026?
Unser Rechner unterstützt beide Jahre. Standardmäßig werden die Werte für 2026 angezeigt (Grundfreibetrag 12.348 €, BBG RV 101.400 €, neue Soli-Freigrenze 20.350 €). Sie können im Rechner oben das Steuerjahr wechseln, um auch für 2025 zu rechnen.
Welche Steuerklasse ist die beste für Verheiratete?
Die Jahreslast ist bei 3/5 und 4/4 identisch – der Unterschied liegt im monatlichen Netto. Bei großem Gehaltsunterschied (60/40 oder mehr) bringt 3/5 dem Hauptverdiener monatlich mehr Netto. Bei ähnlichem Einkommen ist 4/4 mit Faktor ideal. Nutzen Sie unseren Steuerklassen-Rechner für den direkten Vergleich. Achtung: Die Steuerklasse beeinflusst auch Lohnersatzleistungen wie Elterngeld!
Muss ich Solidaritätszuschlag zahlen?
Seit 2021 zahlen rund 90 % der Steuerzahler keinen Solidaritätszuschlag mehr. Die Freigrenze liegt 2026 bei 20.350 € Lohnsteuer/Jahr (Alleinstehende) bzw. 40.700 € (Zusammenveranlagung). Das entspricht einem Jahresbrutto von ca. 85.000 € in Steuerklasse 1. Das BVerfG hat den Soli im März 2025 für verfassungsgemäß erklärt.
Was ändert sich 2026 bei der Lohnabrechnung?
Die wichtigsten Änderungen 2026: Der Grundfreibetrag steigt auf 12.348 €. Die Pendlerpauschale erhöht sich auf 0,38 € ab dem 1. km. Die Mindestvorsorgepauschale entfällt – stattdessen werden die tatsächlichen SV-Beiträge über elektronische Datenübermittlung berücksichtigt. Die Soli-Freigrenze steigt auf 20.350 €. Zudem gibt es einen neuen Aktivrente-Freibetrag von 2.000 €/Monat.
Wie wirkt sich ein Kinderfreibetrag auf das Netto aus?
Der Kinderfreibetrag (2026: 9.756 € pro Kind, inkl. BEA) wirkt sich monatlich über den Lohnsteuerabzug und den Soli aus. Zusätzlich senkt ein Kind den Pflegeversicherungsbeitrag um bis zu 0,25 Prozentpunkte. Das Kindergeld (255 €/Monat ab 2026) wird getrennt ausgezahlt. Bei der Einkommensteuererklärung prüft das Finanzamt automatisch, ob Kindergeld oder Kinderfreibetrag günstiger ist.
Was ist der Unterschied zwischen Lohnsteuer und Einkommensteuer?
Die Lohnsteuer ist eine Vorauszahlung auf die Einkommensteuer. Der Arbeitgeber behält sie monatlich ein und führt sie an das Finanzamt ab. Über die Einkommensteuererklärung wird am Jahresende die tatsächliche Steuerlast berechnet – wer zu viel gezahlt hat, bekommt eine Steuererstattung. Im Schnitt erhalten Arbeitnehmer ca. 1.100 € zurück.
Wie kann ich mein Nettogehalt erhöhen, ohne mehr Brutto zu verdienen?
Mehrere Wege führen zu mehr Netto ohne Brutto-Erhöhung: (1) Steuerklasse optimieren (Verheiratete), (2) Kirchensteuer prüfen (Austritt spart 8–9 % der Lohnsteuer), (3) Günstigere Krankenkasse wählen, (4) Freibeträge auf der Lohnsteuerkarte eintragen lassen (z. B. Pendlerpauschale, doppelte Haushaltsführung), (5) Nettolohnoptimierung mit dem Arbeitgeber vereinbaren (Sachbezüge, Firmenwagen, VL-Zuschuss).
🏛️ Zuständige Behörden & Hilfe
Finanzamt
Für Fragen zur Lohnsteuer, Steuerklassen und Freibeträgen wenden Sie sich an Ihr zuständiges Finanzamt. Den Antrag auf Steuerklassenwechsel stellen Sie dort oder online über ELSTER.
Sozialversicherungsträger
Deutsche Rentenversicherung: 0800 1000 4800 (kostenlos)
Krankenkassen-Hotline: Bei Ihrer jeweiligen Krankenkasse