Teilzeit-Rechner 2026
Gehalt, Stunden & Urlaubstage bei Teilzeit berechnen
Teilzeit-Gehalt berechnen
Berechnen Sie Ihr Gehalt bei reduzierter Arbeitszeit. Der Stundenlohn bleibt gleich – nur die Stundenzahl und damit das Gehalt ändern sich proportional.
💰 Ihr Vollzeit-Bruttogehalt
⏰ Arbeitszeiten
💡 Beliebte Teilzeit-Modelle:
💜 Ihr Teilzeit-Gehalt
📊 Vergleich: Vollzeit vs. Teilzeit
💼 Vollzeit | 💜 Teilzeit | Differenz | |
|---|---|---|---|
| Stunden/Woche | 40 h | 20 h | -20 h |
| Stunden/Monat | 173,2 h | 86,6 h | -86,6 h |
| Gehalt/Monat | 4.000 € | 2.000 € | -2.000 € |
| Gehalt/Jahr | 48.000 € | 24.000 € | -24.000 € |
| Stundenlohn | 23,09 € | 23,09 € | ±0,00 € |
✓ Wichtig: Der Stundenlohn bleibt bei Teilzeit identisch zum Vollzeit-Stundenlohn!
🌴 Gewonnene Freizeit
💡 Bei 20 Stunden weniger pro Woche gewinnen Sie 130 zusätzliche freie Tage im Jahr (bei 8h Arbeitstag).
💸 Was kostet eine freie Stunde?
Einkommensverzicht pro freie Stunde:
23,09 €
= Ihr Brutto-Stundenlohn. Das ist der Betrag, auf den Sie pro zusätzliche freie Stunde verzichten.
Monatlicher Verzicht für
20h weniger/Woche
2.000 €
Jährlicher Verzicht für
130 freie Tage
24.000 €
🔢 Berechnungsformel
Teilzeit-Gehalt = Vollzeit-Gehalt × (Teilzeit-Stunden ÷ Vollzeit-Stunden)
Beispiel: Bei 4.000 € Vollzeit-Gehalt und Wechsel von 40h auf 20h:
4.000 € × 50% = 2.000 €
📋 Übersicht: Alle Teilzeit-Modelle
Basierend auf Ihrem Vollzeit-Gehalt von 4.000 € bei 40h/Woche:
| Modell | Std./Woche | Gehalt/Monat | Gehalt/Jahr |
|---|---|---|---|
| 💼 Vollzeit (100%) | 40h | 4.000 € | 48.000 € |
| 📊 90% Teilzeit | 36h | 3.600 € | 43.200 € |
| 📊 80% Teilzeit | 32h | 3.200 € | 38.400 € |
| 📊 75% Teilzeit | 30h | 3.000 € | 36.000 € |
| ⚖️ 50% Teilzeit | 20h | 2.000 € | 24.000 € |
| 🌱 25% Teilzeit | 10h | 1.000 € | 12.000 € |
⚖️ Recht auf Teilzeit
- ✓Rechtsanspruch: Nach §8 TzBfG haben Arbeitnehmer nach 6 Monaten Betriebszugehörigkeit einen Anspruch auf Teilzeit (bei >15 Mitarbeitern)
- ✓Brückenteilzeit: Nach §9a TzBfG können Sie zeitlich begrenzte Teilzeit beantragen (1-5 Jahre) mit Rückkehrrecht zur Vollzeit (bei >45 Mitarbeitern)
- ✓Antragsfrist: 3 Monate vor gewünschtem Beginn schriftlich beim Arbeitgeber beantragen
- ✓Sozialversicherung: Bei Teilzeit bleiben Sie voll sozialversichert (anteilige Beiträge)
- ✓Urlaub: Der Urlaubsanspruch bleibt gleich (bei weniger Arbeitstagen/Woche reduziert sich die Anzahl der Urlaubstage proportional)
💡 Tipps zur Teilzeit
- 📝Schriftlich beantragen: Stellen Sie Ihren Teilzeitantrag immer schriftlich und bewahren Sie eine Kopie auf.
- 🏦Rentenauswirkung beachten: Weniger Gehalt = weniger Rentenpunkte. Überlegen Sie ggf. private Altersvorsorge.
- 🤝Verhandeln: Manchmal ist auch ein Kompromiss möglich, z.B. Home-Office statt Teilzeit.
- 📊Steuerklasse prüfen: Bei Ehepaaren kann ein Wechsel der Steuerklasse das Netto optimieren.
🏛️ Informationen & Beratung
BMAS Teilzeit
Informationen zur Teilzeit →Teilzeit- und Befristungsgesetz
TzBfG vollständig →📋 Rechtsgrundlage: Dieser Rechner basiert auf dem Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG), insbesondere § 8 (Anspruch auf Teilzeit), § 9a (Brückenteilzeit), § 4 (Diskriminierungsverbot) und dem Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) § 3. Alle Werte entsprechen dem Stand März 2026 (Mindestlohn 13,90 €/Std., Grundfreibetrag 12.348 €, Minijob-Grenze 603 €).
✅ Was der Rechner berücksichtigt: Brutto-/Netto-Gehaltsanpassung, Urlaubstage-Umrechnung, Stundenlohn, Sozialversicherungsgrenzen.
⚠️ Was der Rechner nicht berücksichtigt: Individuelle Tarifverträge, Sonderzahlungen, betriebliche Altersvorsorge, konkrete Steuerklassen-Kombination bei Ehepaaren.
Teilzeit-Rechner 2026: Was verdienen Sie bei reduzierter Arbeitszeit?
Mit unserem Teilzeit-Rechner berechnen Sie Ihr Gehalt bei reduzierter Arbeitszeit — inklusive Auswirkungen auf Brutto und Netto, Stundenlohn und Urlaubstage. Ob Sie von Vollzeit auf Teilzeit wechseln, eine 4-Tage-Woche planen oder Teilzeitmodelle vergleichen möchten — hier sehen Sie alle finanziellen Auswirkungen auf einen Blick.
Recht auf Teilzeit nach § 8 TzBfG
In Deutschland haben Arbeitnehmer einen gesetzlichen Anspruch auf Teilzeit nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG). Eine Begründung ist nicht erforderlich — der Arbeitgeber muss ablehnen, wenn betriebliche Gründe dagegen sprechen.
- Betrieb mit mehr als 15 Mitarbeitern
- Arbeitsverhältnis besteht länger als 6 Monate
- Antrag mindestens 3 Monate vor gewünschtem Beginn in Textform
- Schweigt der Arbeitgeber 1 Monat → Zustimmung gilt als erteilt
- Kein erneuter Antrag innerhalb von 2 Jahren nach Ablehnung möglich
Brückenteilzeit: Befristete Teilzeit mit Rückkehrrecht (§ 9a TzBfG)
Seit 2019 ermöglicht die Brückenteilzeit eine befristete Arbeitszeitreduzierung mit automatischer Rückkehr zur ursprünglichen Arbeitszeit. So vermeiden Sie die sogenannte Teilzeitfalle — besonders wichtig für Eltern, die während der Elternzeit oder nach dem Elterngeld-Bezug vorübergehend weniger arbeiten möchten.
- Dauer: 1 bis 5 Jahre (befristet)
- Rückkehr: Automatisch zur alten Arbeitszeit
- Voraussetzung: Unternehmen mit mehr als 45 Mitarbeitern, > 6 Monate Betriebszugehörigkeit
- Quote: Pro 15 Mitarbeiter 1 Brückenteilzeit-Platz
- Sonderregel: Bei 46–200 Mitarbeitern: 1 pro 15 Beschäftigte, keine Ablehnung nur wegen Quote
Gehaltsberechnung bei Teilzeit
Das Teilzeitgehalt wird proportional zum Vollzeitgehalt berechnet. Wichtig: Durch die Steuerprogression sinkt das Nettogehalt prozentual weniger als das Bruttogehalt. Nutzen Sie den Einkommensteuer-Rechner, um den genauen Effekt auf Ihre Steuerlast zu sehen.
Formel: Teilzeitgehalt = Vollzeitgehalt × (TZ-Stunden ÷ VZ-Stunden)
- 80 % (32h bei 40h VZ): 4.000 € × 0,8 = 3.200 € brutto
- 75 % (30h bei 40h VZ): 4.000 € × 0,75 = 3.000 € brutto
- 60 % (24h bei 40h VZ): 4.000 € × 0,6 = 2.400 € brutto
- 50 % (20h bei 40h VZ): 4.000 € × 0,5 = 2.000 € brutto
Der Stundenlohn bleibt bei Teilzeit gleich — nur die Gesamtstunden sinken. Achten Sie auf den Mindestlohn von 13,90 €/Stunde (2026).
Gängige Teilzeitmodelle 2026
- 50 % (20h/Woche): Halbe Tage oder 2,5 volle Tage
- 60 % (24h/Woche): 3 volle Tage — beliebtes Elternzeit-Modell
- 75 % (30h/Woche): 6-Stunden-Tage oder 4-Tage-Woche (bei 7,5h/Tag)
- 80 % (32h/Woche): Beliebte 4-Tage-Woche — oft Freitag frei
- Jobsharing: Zwei Teilzeitkräfte teilen sich eine Vollzeitstelle
- Versetzte Arbeitszeiten: Flexible Start-/Endzeiten je nach Bedarf
Urlaubstage bei Teilzeit
Die Urlaubstage werden nach Arbeitstagen pro Woche berechnet — nicht nach Stunden. Der Erholungswert bleibt gleich, da proportional weniger Arbeitstage pro Woche abgedeckt werden müssen.
Formel: Urlaubstage TZ = Urlaubstage VZ × (Arbeitstage TZ ÷ Arbeitstage VZ)
Beispiel: 30 Urlaubstage bei 5-Tage-Woche:
- 4-Tage-Woche: 30 × (4 ÷ 5) = 24 Urlaubstage
- 3-Tage-Woche: 30 × (3 ÷ 5) = 18 Urlaubstage
- 2,5-Tage-Woche: 30 × (2,5 ÷ 5) = 15 Urlaubstage
Gesetzliches Minimum: 4 Wochen Urlaub (§ 3 BUrlG) — bei 4-Tage-Woche = mind. 16 Tage.
Nutzen Sie den Urlaubstage-Rechner, um Ihren genauen Anspruch mit Feiertagen zu ermitteln.
NEU 2026: Teilzeitaufstockungsprämie
Seit dem 1. Januar 2026 gibt es die steuer- und sozialversicherungsfreie Teilzeitaufstockungsprämie. Wer von Teilzeit auf mehr Stunden aufstockt, kann eine Prämie von bis zu 4.500 € erhalten:
- 225 € pro zusätzlicher Wochenstunde (z.B. von 20h auf 30h = 10 × 225 € = 2.250 €)
- Maximum: 4.500 € (bei +20 Wochenstunden)
- Bedingung: Aufstockung muss mindestens 24 Monate dauerhaft beibehalten werden
- Kein Progressionsvorbehalt — die Prämie erhöht nicht den Steuersatz auf das restliche Einkommen
- Sperre: Ausgeschlossen, wenn Arbeitszeit innerhalb der letzten 12 Monate (nach 01.07.2025) reduziert wurde
📊 Beispielrechnungen: Vollzeit → Teilzeit 2026
Beispiel 1: Bürokauffrau, Steuerklasse I, 4-Tage-Woche
Vollzeit: 3.500 € brutto, 40h/Woche → Teilzeit: 80 % (32h)
- Brutto Teilzeit: 3.500 € × 0,8 = 2.800 €
- Brutto-Verlust: −700 € (−20 %)
- Netto-Verlust: ca. −480 € (ca. −17 %) — dank niedrigerer Steuerprogression
- Urlaub: 30 Tage × (4 ÷ 5) = 24 Tage
- Stundenlohn: bleibt bei 20,19 €/Std.
Beispiel 2: Ingenieur, Steuerklasse III, Ehepaar mit Kind, 30h/Woche
Vollzeit: 5.500 € brutto, 40h/Woche → Teilzeit: 75 % (30h)
- Brutto Teilzeit: 5.500 € × 0,75 = 4.125 €
- Brutto-Verlust: −1.375 € (−25 %)
- Netto-Verlust: ca. −870 € (ca. −21 %) — Steuerklasse III puffert
- Renten-Entgeltpunkte: statt ~1,27 nur ~0,95 pro Jahr (−25 % Rentenanspruch)
- Prüfe Kinderzuschlag — bei reduziertem Einkommen evtl. berechtigt
Beispiel 3: Verkäuferin, Steuerklasse V, 20h/Woche (50 %)
Vollzeit: 2.600 € brutto, 38,5h/Woche → Teilzeit: 50 % (19,25h)
- Brutto Teilzeit: 2.600 € × 0,5 = 1.300 €
- Achtung: Bei 1.300 € brutto liegt das Netto im Midijob-ähnlichen Bereich
- Steuerklassenwechsel prüfen: SK V bei Teilzeit = unnötig hohe monatliche Abzüge
- Urlaub: 28 Tage × (2,5 ÷ 5) = 14 Tage (gesetzliches Minimum beachten!)
- Bei < 603 €/Monat → evtl. Minijob-Status prüfen
🔒 Auswirkungen auf Sozialversicherung & Rente 2026
Teilzeit hat langfristige Auswirkungen auf Ihre Rente. Je weniger Sie verdienen, desto weniger Entgeltpunkte sammeln Sie pro Jahr. 2026 entspricht ein volles Durchschnittsentgelt von 51.944 €/Jahr einem Entgeltpunkt (Wert: 42,52 €/Monat Rente ab 07/2026).
⚠️ Achtung: Rentenlücke bei langfristiger Teilzeit
- 10 Jahre 50 %-Teilzeit = ca. 5 Entgeltpunkte weniger = ca. 213 € weniger Rente/Monat
- 20 Jahre 75 %-Teilzeit = ca. 5 Entgeltpunkte weniger = ca. 213 € weniger Rente/Monat
- Nutzen Sie den Rentenlücke-Rechner, um Ihren individuellen Fehlbetrag zu berechnen
Sozialversicherungs-Grenzen 2026
- Krankenversicherung: Beiträge sinken proportional, KV-Zusatzbeitrag Ø 2,9 % (2026)
- Rentenversicherung: Weniger Entgeltpunkte — private Vorsorge prüfen
- Arbeitslosengeld: Bemessung nach dem letzten Teilzeit-Einkommen (nicht Vollzeit!)
- Minijob-Grenze: Unter 603 €/Monat → nur RV-Pflicht (Befreiung möglich)
- Midijob/Übergangsbereich: 603,01 € – 2.000 € → reduzierte AN-Beiträge, volle Ansprüche
- Krankengeld: Wird aus dem Teilzeitgehalt berechnet — weniger Krankengeld bei Krankheit
Steuerliche Aspekte bei Teilzeit
Teilzeit kann steuerlich günstiger sein als gedacht: Durch den progressiven Steuertarif sinkt der Einkommensteuersatz bei niedrigerem Einkommen überproportional. Der Grundfreibetrag von 12.348 € (2026) entlastet relativ gesehen stärker.
- Netto-Verlust oft geringer als Brutto-Verlust (Progressionseffekt)
- Bei Ehepaaren: Steuerklassenwechsel prüfen — SK V bei Teilzeit ist meist ungünstig
- Solidaritätszuschlag: Entfällt bei vielen Teilzeit-Einkommen (Freigrenze 20.350 €)
- Pendlerpauschale: 38 ct/km ab dem 1. km (2026) — nur für tatsächliche Arbeitstage
- Homeoffice-Pauschale: 6 €/Tag, max. 1.260 €/Jahr — ideal bei Teilzeit + Homeoffice
⚠️ 5 Typische Fehler bei der Arbeitszeitreduzierung
Antrag nur mündlich oder zu spät stellen
Der Antrag muss in Textform (E-Mail, Brief) mindestens 3 Monate vor dem gewünschten Beginn beim Arbeitgeber eingehen. Eine mündliche Absprache reicht nicht — und ohne fristgerechten Antrag verschiebt sich der Beginn.
Keine Rückkehr-Regelung vereinbaren → Teilzeitfalle
Bei unbefristeter Teilzeit gibt es kein Rückkehrrecht zu Vollzeit. Nutzen Sie wenn möglich die Brückenteilzeit (§ 9a TzBfG) oder halten Sie eine Rückkehr-Klausel schriftlich im Arbeitsvertrag fest.
Rentenauswirkungen unterschätzen
10 Jahre 50 %-Teilzeit kosten Sie ca. 5 Entgeltpunkte — das sind über 200 € weniger Rente pro Monat. Prüfen Sie mit dem Rentenlücke-Rechner, ob private Vorsorge nötig ist.
Steuerklasse nicht anpassen
Wer als Ehepaar in Steuerklasse V arbeitet und auf Teilzeit reduziert, zahlt monatlich unnötig viel Lohnsteuer. Prüfen Sie mit dem Steuerklassen-Rechner, ob ein Wechsel lohnt.
Arbeitslosengeld-Anspruch nicht bedenken
Das Arbeitslosengeld wird aus dem letzten Gehalt berechnet — bei Teilzeit also deutlich weniger ALG I. Wer Teilzeit plant und Jobverlust befürchtet, sollte dies einkalkulieren.
🔍 Sonderfälle bei Teilzeitarbeit
Teilzeit während Elternzeit
Während der Elternzeit dürfen Sie bis zu 32 Stunden/Woche arbeiten. Das Einkommen wird auf das Elterngeld angerechnet — bei ElterngeldPlus ist der Effekt oft geringer. Der Arbeitgeber darf nur aus dringenden betrieblichen Gründen ablehnen.
Teilzeit und Bürgergeld / Aufstocken
Reicht das Teilzeitgehalt nicht zum Leben, können Sie ergänzend Bürgergeld beantragen (Aufstocken). Freibeträge: 100 € anrechnungsfrei + 20 % von 100,01–520 € + 30 % von 520,01–1.500 €. Auch Wohngeld kommt als Ergänzung in Frage.
Teilzeit im Alter: Altersteilzeit & Aktivrente
Die Altersteilzeit (für Beschäftigte ab 55) sieht eine Reduzierung auf 50 % bei 70 % Netto vor (Blockmodell oder gleichmäßige Verteilung). Neu 2026: Die Aktivrente ermöglicht Rentnern bis zu 2.000 €/Monat steuerfrei neben der Rente hinzuzuverdienen.
Teilzeit + Überstunden
Auch Teilzeitkräfte können Überstunden leisten. Neu 2026: Steuerfreie Überstundenzuschläge bis 25 % des Grundlohns für Mehrarbeit über die tarifliche Vollzeitstundenzahl hinaus. Teilzeit-Überstunden unterhalb der VZ-Grenze sind davon nicht erfasst.
Teilzeit und Firmenwagen
Bei Teilzeit mit Firmenwagen bleibt der geldwerte Vorteil (1-%-Regelung) gleich — egal ob Vollzeit oder Teilzeit. Das bedeutet: Der prozentuale Anteil am Nettogehalt steigt. Prüfen Sie, ob ein Fahrtenbuch oder ein Gehaltsvergleich ohne Firmenwagen günstiger ist.
💡 Was bedeutet Teilzeit konkret für Sie?
Teilzeit ist keine reine Gehaltsreduzierung — es ist eine Lebensentscheidung mit finanziellen Folgen. Bevor Sie den Antrag stellen, sollten Sie drei Dinge prüfen:
- Reicht das Netto? Berechnen Sie mit dem Brutto-Netto-Rechner, was tatsächlich übrig bleibt. Durch die Steuerprogression verlieren Sie netto weniger als brutto.
- Wie groß wird die Rentenlücke? Jedes Jahr Teilzeit kostet Sie Entgeltpunkte. Der Rentenlücke-Rechner zeigt, ob Sie privat vorsorgen müssen.
- Gibt es staatliche Zuschüsse? Bei reduziertem Einkommen prüfen Sie: Kinderzuschlag, Wohngeld, Bürgergeld (Aufstocken). Oft decken diese den Unterschied mehr als erwartet.
Tipp: Nutzen Sie die Brückenteilzeit, wenn Sie sich nicht sicher sind. So können Sie Teilzeit testen, ohne das Rückkehrrecht zu verlieren — ideal für die Phase nach der Elternzeit oder vor einem beruflichen Neustart.
❓ Häufige Fragen zur Teilzeitarbeit
Wie berechne ich mein Teilzeitgehalt? ▼
Habe ich einen gesetzlichen Anspruch auf Teilzeit? ▼
Was ist die Brückenteilzeit und wer hat Anspruch? ▼
Wie werden Urlaubstage bei Teilzeit berechnet? ▼
Wie wirkt sich Teilzeit auf die Rente aus? ▼
Was ist die Teilzeitaufstockungsprämie 2026? ▼
Kann mein Arbeitgeber den Teilzeitantrag ablehnen? ▼
Lohnt sich eine Steuerklassenänderung bei Teilzeit? ▼
🏛️ Rechtliche Grundlagen & Hilfe
Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG)
Das TzBfG regelt den Anspruch auf Teilzeit (§ 8), die Brückenteilzeit (§ 9a) und das Diskriminierungsverbot für Teilzeitbeschäftigte (§ 4). Bei Ablehnung können Sie das Arbeitsgericht anrufen. Der Arbeitgeber muss binnen 1 Monat schriftlich ablehnen.
Bundesministerium für Arbeit (BMAS)
Das BMAS bietet einen eigenen Teilzeitrechner und umfassende Informationen zu Ihren Rechten. Hotline: 030 221 911 004 (Mo–Do 8–17 Uhr). Web: bmas.de/teilzeit
Antidiskriminierungsstelle des Bundes
Werden Sie wegen Teilzeit benachteiligt (z.B. bei Beförderungen, Weiterbildung, Sonderzahlungen)? Die Antidiskriminierungsstelle berät kostenlos: Tel. 030 18555-1855.